Folgende Hebammenleistungen werden von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen:
Beratung
Sie können sich als werdende Eltern jederzeit telefonisch oder im persönlichen Gespräch an eine Hebamme wenden. Mit ihr können sie gemeinsam Fragen klären und mögliche Unsicherheiten oder Ängste besprechen. Je besser sie als Mutter oder Paar informiert werden, umso sicherer können sie Entscheidungen treffen hinsichtlich der Art und Weise der Betreuung und der Geburt.
Hilfe bei Beschwerden
Schwangere haben die Möglichkeit sich bei Beschwerden wie Übelkeit, vorzeitigen Wehen oder Fragen zu ihrer Schwangerschaft an eine Hebamme zu wenden. In einem ausführlichen Gespräch wird sie Ihnen Unterstützung und gegebenenfalls Lösungen aufzeigen. Viele Hebammen haben sich fortgebildet und ergänzen ihr Leistungsspektrum mit Naturheilmethoden wie Akupunktur und Homöopathie.
Schwangerenvorsorge
Hebammen führen selbstständig und eigenverantwortlich die Schwangeren-vorsorgeuntersuchungen durch. Sie beinhalten alle im Mutterpass vorgesehenen Untersuchungen außer Ultraschall: u. a. Gewichts- und Blutdruckkontrolle, Urinuntersuchung auf Eiweiß und Zucker, verschiedene Blutuntersuchungen, das Hören der kindlichen Herztöne, die Feststellung der Lage des Kindes sowie dessen Wachstum.
Geburtsvorbereitung
Ein Geburtsvorbereitungskurs hilft Ihnen als Mutter oder Eltern sich intensiv auf ihr Elternsein vorzubereiten. Es werden Entspannungs- und Körperübungen angeboten und verschiedene wichtige Themen: die Schwangerschaft, die Geburt oder die Zeit danach, insbesondere das Stillen, besprochen.
Geburtshilfe
Die Geburt ist ein individueller Prozess und wird von vielen Faktoren mitbestimmt. Hebammen begleiten normale Geburten in eigener Verantwortung, ohne einen Arzt hinzu ziehen zu müssen. Von wesentlicher Bedeutung dabei ist die Wahl des geeigneten Geburtsortes bzw. des geburtshilflichen Teams. Innerhalb der Klinik gibt es die Möglichkeit der Beleggeburt mit einer vertrauten Hebamme, die Sie während der gesamten Geburt betreut. Außerdem besteht die Möglichkeit in einem Hebammenkreißsaal zu gebären. Dieses Angebot gibt es aktuell 16 mal in Deutschland.
Neben der Klinikgeburt gibt es auch die Möglichkeit, sich für eine Geburt außerhalb der Klinik zu entscheiden. Diese findet dann in einem Geburtshaus oder in Ihrem Zuhause statt.
Wochenbettbetreuung
Jede Frau hat nach der Geburt ihres Kindes Anspruch auf Hebammenhilfe. Die Wochenbettbetreuung steht Frauen bis zur 12. Lebenswoche des Kindes zu. Stillberatung darüber hinaus bis zum Abstillen. Die Hebamme unterstützt die Eltern bei der Versorgung des Neugeborenen, dem Stillen und gibt Hilfestellungen bei auftretenden Unsicherheiten.
Anzahl und Dauer der Hausbesuche orientieren sich an den Bedürfnissen und dem Wohlbefinden der jungen Familie.
Rückbildungsgymnastik
Jede Frau hat die Möglichkeit ab zirka sechs Wochen nach der Geburt an Rückbildungskursen teilzunehmen. Dort werden durch spezielle Übungen der Beckenboden und die Bauchmuskulatur wieder gestärkt und trainiert.